Der NRW.BANK Gründerkredit gehört zu den zentralen Förderinstrumenten für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Nordrhein-Westfalen. Wie bei nahezu allen Förderkrediten gilt auch hier das Hausbankprinzip: Der Antrag wird nicht direkt bei der NRW.BANK gestellt, sondern über die eigene Hausbank eingereicht, die das Vorhaben zunächst selbst prüft.
Inhaltsverzeichnis
Für wen der Gründerkredit infrage kommt
- Existenzgründerinnen und -gründer, auch im Nebenerwerb
- Freiberufler mit tragfähigem Geschäftsmodell
- Unternehmensnachfolgen innerhalb der ersten Jahre nach Übernahme
- Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in NRW
Ablauf der Antragstellung
- Businessplan und Finanzplan erstellen. Ohne bankfähige Unterlagen wird kein Institut den Antrag weiterleiten.
- Hausbank auswählen und Termin vereinbaren. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden – bereits getätigte Investitionen sind in der Regel nicht mehr förderfähig.
- Hausbank prüft und leitet weiter. Die Bank bewertet Bonität und Kapitaldienstfähigkeit und reicht den Antrag bei positiver Einschätzung bei der NRW.BANK ein.
- Entscheidung der NRW.BANK. Bei Zusage erfolgt die Kreditauszahlung über die Hausbank.
Diese Unterlagen sollten vollständig vorliegen
- Businessplan mit Markt- und Wettbewerbsanalyse
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Rentabilitätsvorschau und monatliche Liquiditätsplanung über den Planungszeitraum
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Bei Übernahmen: Unterlagen zum bestehenden Unternehmen und Kaufvertrag
Typische Gründe, warum Anträge scheitern
Am häufigsten scheitert der Prozess nicht an der NRW.BANK selbst, sondern bereits an der Hausbank – etwa durch eine zu knapp kalkulierte Liquiditätsplanung, eine nicht nachvollziehbare Umsatzherleitung oder ein Vorhaben, das bereits begonnen wurde, bevor der Antrag gestellt war. Auch ein unsicherer Auftritt im Bankgespräch kann ein inhaltlich solides Vorhaben zu Fall bringen.
Häufige Fragen zum NRW.BANK Gründerkredit
Kann ich den Antrag direkt bei der NRW.BANK stellen?
Nein. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über eine Hausbank, die den Antrag prüft und weiterleitet.
Wie lange vor Geschäftsstart muss ich den Antrag stellen?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens vorliegen. Als Vorhabensbeginn gelten meist bereits verbindliche Bestellungen oder Verträge – hier lohnt sich eine frühzeitige Klärung mit der Hausbank.
Lässt sich der Gründerkredit mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
In vielen Fällen ja, etwa mit Eigenkapitalförderungen oder einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW. Die Kombination sollte im Finanzierungsplan transparent dargestellt werden.
Fazit
Der NRW.BANK Gründerkredit ist ein starkes Instrument – aber nur, wenn die Hausbank vom Vorhaben überzeugt ist. Die eigentliche Hürde liegt selten im Förderprogramm selbst, sondern in der Qualität von Businessplan, Finanzplan und Gesprächsvorbereitung.
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Fachbeitrag von Kerstin Müller – Wirtschaftsfachwirtin, Fachinformatikerin und systemischer Coach. Seit 2017 BAFA-gelistet und erfahren aus über 220 begleiteten Finanzierungsvorhaben.
Wirtschaftlich fundiert, technisch gedacht und systemisch begleitet: über 220 Finanzierungsvorhaben.
