Neues KI-Förderprogramm in NRW: Bis zu 25.000 Euro Zuschuss für KMU
Ab dem 17. August 2026 können kleine und mittlere Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen eine neue Förderung für die Vorbereitung konkreter KI-Projekte beantragen. Mit „NRW.BANK.Impuls KI“ unterstützt die NRW.BANK Unternehmen dabei, geeignete Anwendungsfälle zu identifizieren, tragfähige Konzepte zu entwickeln und KI-Systeme zunächst praktisch zu testen.
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Inhaltsverzeichnis
Von der KI-Idee zum konkreten Anwendungsfall
Viele Unternehmen beschäftigen sich derzeit mit künstlicher Intelligenz. Häufig ist jedoch noch unklar, in welchen Bereichen sich der Einsatz tatsächlich lohnt, welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen und ob eine bestimmte Lösung im betrieblichen Alltag den erwarteten Nutzen bringt.
Das neue Förderprogramm setzt genau an dieser Stelle an. Es unterstützt nicht die großflächige Einführung fertiger Systeme, sondern die strukturierte Vorbereitung und Erprobung eines konkreten KI-Vorhabens.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition der Europäischen Union, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Das Förderprogramm besteht aus zwei Modulen.
Modul A: KI-Anwendungsfälle entwickeln
In Modul A werden konzeptionelle Beratungsleistungen gefördert. Dazu können insbesondere gehören:
- die Identifikation geeigneter KI-Anwendungsfelder im Unternehmen,
- die Entwicklung konkreter Ziele für den KI-Einsatz,
- die Definition und Priorisierung möglicher Anwendungsfälle,
- die Prüfung technischer und organisatorischer Voraussetzungen,
- die Entwicklung von Strukturen und Prozessen für ein effizientes KI-Management sowie
- die Vorbereitung eines verantwortungsvollen KI-Einsatzes.
Dieses Modul eignet sich vor allem für Unternehmen, die bereits erste Ideen haben, ihren konkreten Anwendungsfall aber noch systematisch entwickeln und bewerten möchten.
Modul B: KI-Systeme praktisch testen
Modul B unterstützt Unternehmen dabei, einen konkreten Anwendungsfall praktisch zu erproben. Gefördert werden die Erstellung einer Testversion und die Durchführung des Tests.
Damit lässt sich vor einer größeren Investition untersuchen, ob das vorgesehene KI-System den gewünschten Nutzen erzielt und die betrieblichen Anforderungen erfüllt.
Neben externen Testdienstleistungen können in begrenztem Umfang auch Softwarelizenzen, gemietete Hardware und der Zugang zu Testinfrastrukturen berücksichtigt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren kann ein Unternehmen Zuschüsse von insgesamt bis zu 25.000 Euro erhalten. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 Euro. Eine Förderung kann innerhalb von zwei Jahren höchstens zweimal in Anspruch genommen werden.
Warum sich Kleinprojekte nicht lohnen
Die Bagatellgrenze von 5.000 Euro wird leicht überlesen, entscheidet aber darüber,
ob sich ein Antrag überhaupt stellen lässt. Sie bezieht sich auf den Zuschuss, nicht
auf die Ausgaben.
Bei einer Förderquote von 50 Prozent bedeutet das: Das Vorhaben muss ein Volumen von
mindestens rund 10.000 Euro erreichen, damit der Zuschuss die Grenze überschreitet.
Die NRW.BANK führt in ihrer Presseinformation genau diesen Fall als Beispiel an eine
KI-Beratung für 10.000 Euro ergibt einen Zuschuss von 5.000 Euro und liegt damit exakt
auf der Schwelle.
Für die Praxis heißt das:
| Projektvolumen | Zuschuss (50 %) | Förderfähig |
|---|---|---|
| 6.000 Euro | 3.000 Euro | nein, unter der Bagatellgrenze |
| 10.000 Euro | 5.000 Euro | ja, genau an der Schwelle |
| 30.000 Euro | 15.000 Euro | ja |
| 50.000 Euro | 25.000 Euro | ja, Maximalbetrag erreicht |
| 70.000 Euro | 25.000 Euro | ja, Zuschuss gedeckelt |
Ein kurzer Workshop oder eine einzelne Beratungssitzung reicht damit nicht aus.
Wer die Förderung nutzen möchte, sollte das Vorhaben von vornherein so zuschneiden,
dass Konzeptphase und Test zusammen ein tragfähiges Volumen ergeben und nicht
umgekehrt ein Vorhaben künstlich aufblähen, nur um die Grenze zu erreichen. Die
Ausgaben müssen sachlich begründet und dem Vorhaben zurechenbar bleiben.
Beachten Sie außerdem: Der Höchstbetrag von 25.000 Euro gilt je Unternehmen und
bezieht sich auf einen Zeitraum von zwei Jahren. Innerhalb dieser zwei Jahre kann
die Förderung höchstens zweimal in Anspruch genommen werden. Wer den Rahmen mit dem
ersten Antrag vollständig ausschöpft, hat für den zweiten nichts mehr übrig.
Wie viel Geld steht insgesamt zur Verfügung?
Für das erste Jahr stellt die NRW.BANK zunächst 3 Millionen Euro bereit. Das Programm
wird vollständig aus Mitteln der NRW.BANK finanziert.
Diese Zahl relativiert das Programm erheblich. Bei einem Höchstbetrag von 25.000 Euro
je Unternehmen reicht das Budget rechnerisch für rund 120 Vorhaben. Schöpfen die
Unternehmen den Rahmen im Durchschnitt nur teilweise aus und liegen die Zuschüsse
näher an der Bagatellgrenze von 5.000 Euro, sind es entsprechend mehr — bei
durchgängig kleinen Vorhaben bis zu etwa 600.
In beiden Fällen gilt: Es handelt sich um eine überschaubare Zahl geförderter
Unternehmen in einem Bundesland mit mehreren hunderttausend kleinen und mittleren
Betrieben. Die NRW.BANK hat angekündigt, den Bedarf zu beobachten und das Programm
weiterzuentwickeln. Ob und in welchem Umfang Mittel aufgestockt werden, ist derzeit
offen.
Wer ein konkretes KI-Vorhaben plant, sollte den Antrag deshalb nicht auf die lange
Bank schieben. Die Zeit bis zum 17. August 2026 lässt sich nutzen, um Anwendungsfall,
Ziele und Angebote so weit vorzubereiten, dass der Antrag zum Start eingereicht
werden kann.
Was als Vorhabenbeginn gilt und was Unternehmer regelmäßig zu früh unterschreiben
Von allen Punkten der Richtlinie ist dieser der folgenreichste. Die Bedingung lautet:
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein, und es darf auch bis zur
Erteilung des Zuwendungsbescheids nicht begonnen werden.
Das klingt nach einer Formalie. In der Praxis ist es der Punkt, an dem Förderanträge
scheitern und zwar endgültig, denn ein vorzeitiger Vorhabenbeginn lässt sich
nachträglich nicht heilen.
Der entscheidende Punkt: Im Zuwendungsrecht gilt als Vorhabenbeginn grundsätzlich
bereits der Abschluss eines Vertrags, der der Ausführung des Vorhabens zuzurechnen
ist. Nicht die Zahlung. Nicht der Projektstart. Der Vertragsschluss.
Bei diesem Programm kommt eine Besonderheit hinzu, die viele unterschätzt: Gefördert
werden Beratungs- und Testleistungen. Der Beratungsvertrag ist hier also nicht die
Vorbereitung des Vorhabens er ist das Vorhaben. Wer mit einem KI-Dienstleister
einen Vertrag unterzeichnet, um überhaupt erst zu klären, was gefördert werden soll,
hat damit unter Umständen bereits begonnen.
Typische Konstellationen, die zu früh kommen:
- der unterschriebene Beratungsvertrag mit dem KI-Dienstleister, „damit wir schon mal
anfangen können“, - die beauftragte Testversion oder der gebuchte Zugang zu einer Testinfrastruktur,
- die abgeschlossene Softwarelizenz für das zu testende System,
- die verbindliche Beauftragung per E-Mail eine Unterschrift ist dafür nicht nötig,
- der bereits angelaufene Workshop, der später Teil des Antrags werden soll.
Unkritisch sind dagegen in aller Regel die Schritte, die der Antragstellung dienen
und nicht der Ausführung: Angebote einholen, Anbieter vergleichen, den Anwendungsfall
intern beschreiben, Ziele und erwarteten Nutzen festhalten, vorhandene Daten prüfen.
Genau diese Vorarbeit ist bis zum Antragsstart sinnvoll und sie ist ausdrücklich
erwünscht, weil sie den Antrag trägt.
Was das praktisch bedeutet
Holen Sie Angebote ein, aber beauftragen Sie nicht. Halten Sie mit dem
Dienstleister schriftlich fest, dass eine Beauftragung erst nach Erteilung des
Zuwendungsbescheids erfolgt. Ein seriöser Anbieter kennt diese Bedingung aus anderen
Förderprogrammen und wird sie ohne Weiteres akzeptieren. Wer darauf drängt, jetzt schon
zu unterschreiben, sollte Sie stutzig machen.
Prüfen Sie außerdem laufende Verträge. Wenn Sie bereits eine Rahmenvereinbarung mit
einem Dienstleister haben, ist im Einzelfall zu klären, ob ein Abruf daraus als
Vorhabenbeginn zu werten wäre.
Und planen Sie die Zeit ein. Zwischen Antragstellung und Zuwendungsbescheid vergeht
Bearbeitungszeit, in der Sie nicht starten dürfen. Wer einen Termindruck im Unternehmen
hat, muss abwägen, ob er auf den Bescheid warten kann oder ob das Vorhaben ohne
Förderung schneller und in der Summe günstiger ist.
Die verbindliche Definition des Vorhabenbeginns ergibt sich aus der Richtlinie
NRW.BANK.Impuls KI und den zugehörigen FAQ. Klären Sie Zweifelsfälle vor der
Unterschrift, nicht danach.
Wer im Anschluss an die Vorbereitung tatsächlich in ein KI-System investiert, kann
für diese Investition weitere Programme der NRW.BANK prüfen. Spätestens dann wird
aus dem KI-Vorhaben eine Finanzierungsfrage: Kapitalbedarf, Liquiditätswirkung und
Kapitaldienst müssen zusammenpassen und gegenüber der Hausbank nachvollziehbar
dargestellt werden.
Business- und Finanzplanung.
Antragstellung ab dem 17. August 2026
Förderanträge können ab dem 17. August 2026 digital über das Kundenportal der NRW.BANK eingereicht werden. Unternehmen mit einer konkreten KI-Idee können die Zeit bis zum Antragsstart nutzen, um:
- den vorgesehenen Anwendungsfall zu beschreiben,
- Ziele und erwarteten Nutzen festzuhalten,
- vorhandene Daten und technische Voraussetzungen zu prüfen,
- mögliche Beratungs- oder Umsetzungspartner zu identifizieren und
- die Fördervoraussetzungen anhand der Richtlinie und der FAQ zu prüfen.
„NRW.BANK.Impuls KI“ bietet insbesondere Unternehmen, die bei der Einführung künstlicher Intelligenz noch am Anfang stehen, eine interessante Möglichkeit: Sie können ihre Ideen professionell bewerten und praktisch erproben, bevor sie größere Investitionsentscheidungen treffen.
Weitere Informationen, die Förderrichtlinie und die FAQ finden Sie auf der Website der NRW.BANK:
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60447/nrwbank-impuls-ki.html
Stand: 6. August 2026. Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Informationen und Richtlinien der NRW.BANK.
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Fachbeitrag von Kerstin Müller – Wirtschaftsfachwirtin, Fachinformatikerin und systemischer Coach. Seit 2017 BAFA-gelistet und erfahren aus über 220 begleiteten Finanzierungsvorhaben.
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