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Am 31. Dezember 2026 läuft die BAFA-Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ aus.
Was danach kommt, ist öffentlich noch nicht bekannt. Es gibt aber einen Termin, an dem darüber gesprochen wird.
Die Leitstelle der DIHK Service GmbH lädt am 06. Oktober 2026 von 10 bis 12 Uhr zum Online-Workshop „A bis Z“ der BAFA-Förderrichtlinie ein. Auf der Agenda stehen Antragsberechtigung, Beratungsanforderungen, Verwaltungspraxis und Beratungsbericht. Dazu ein Satz, den man leicht überliest: „Außerdem gehen wir auf die aktuellen Änderungen in der Förderrichtlinie ein.“
Bei einer Richtlinie, die knapp drei Monate nach diesem Workshop ausläuft, ist das die interessanteste Zeile der ganzen Einladung.
Der Stand heute: Die Bemessungsgrundlage liegt einheitlich bei 3.500 Euro. In den alten Bundesländern werden 50 Prozent der Beratungskosten bezuschusst, maximal 1.750 Euro. In den neuen Bundesländern sind es 80 Prozent, maximal 2.800 Euro. Bis zum 31.12.2026 sind fünf Beratungen je Unternehmen förderfähig, höchstens zwei pro Jahr.
Wer die aktuelle Richtlinie noch nutzen möchte, sollte die Reihenfolge kennen. Erst der Antrag über die Antragsplattform des BAFA, dann das Informationsschreiben der Leitstelle, dann der Beratungsvertrag. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Eine Beratung, die bereits begonnen hat, wird nicht mehr bezuschusst. Für Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung kommt ein Schritt davor: das Informationsgespräch mit einem Regionalpartner, zum Beispiel der IHK.
Ich bin am 06. Oktober dabei. Weniger wegen des A bis Z, das kenne ich. Sondern wegen dieser einen Zeile.
Anmeldung ist kostenfrei: https://event.dihk.de/leitstelleonlineworkshop02122026
Wenn Sie auch teilnehmen, schreiben Sie mir gern eine Zeile in die Kommentare. Ich gleiche danach gern die Notizen ab.
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