Gründungsbegleitung Pflege und Alltagsbetreuung
Pflegedienst gründen: Begleitung von der Zulassung bis zum ersten Kunden.
Eine Gründung in der ambulanten Pflege scheitert selten an der fachlichen Eignung.
Sie scheitert daran, dass Zulassung, Finanzierung, Personal und Abrechnung gleichzeitig laufen müssen und jeder Schritt vom vorherigen abhängt.
Ich begleite Sie durch diesen Prozess. Von der Frage, ob ein Pflegedienst oder ein Betreuungsdienst zu Ihrem Vorhaben passt, über den Versorgungsvertrag und die Finanzierung bis zu den ersten Klienten. Sie entscheiden dabei, welche Abschnitte Sie selbst übernehmen und wo Sie Unterstützung möchten.
Unverbindlich · vertraulich · seit 2017 BAFA-gelistet · über 220 begleitete Finanzierungsvorhaben
01 Zulassung
Voraussetzungen klären
02 Finanzierung
Kapitalbedarf planen
03 Start
erste Kunden gewinnen
Pflegedienst gründen
Betreuungsdienst
Zulassung
Businessplan Pflege
Finanzierung
Zwei Wege, zwei Zulassungen
Pflegedienst oder Betreuungsdienst: Was ist der Unterschied?
Ein ambulanter Pflegedienst erbringt Pflegeleistungen und benötigt dafür einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI sowie eine verantwortliche Pflegefachkraft. Ein Betreuungs- und Alltagsbegleitungsdienst erbringt Entlastungsleistungen und wird nach § 45a SGB XI in Verbindung mit dem Recht des jeweiligen Bundeslandes anerkannt. Die Anforderungen unterscheiden sich erheblich.
Ambulanter Pflegedienst
- Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen nach § 72 SGB XI
- Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI erforderlich
- Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI, bei zusätzlicher Zulassung nach § 132a SGB V auch häusliche Krankenpflege
- Examinierte Pflegefachkräfte, dadurch hoher Personalkostenanteil und Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt
- Höherer Kapitalbedarf, längere Vorlaufzeit bis zur ersten Abrechnung
Betreuungs- und Alltagsbegleitungsdienst
- Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI und Landesrecht
- Keine Pflegefachkraft erforderlich, die Anforderungen richten sich nach Landesrecht
- Entlastungsleistungen, abrechenbar über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
- Geschulte Betreuungskräfte, Umfang und Nachweis nach Landesrecht
- Geringerer Kapitalbedarf, häufig auch nebenberuflich oder als Vorstufe möglich
Anerkennung, Personalanforderungen und Nachweispflichten richten sich nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes. Maßgeblich sind die Vorgaben der zuständigen Stelle. Welcher Weg zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir im Erstgespräch.
Der Weg zur eigenen Gründung
Sechs Abschnitte, einzeln buchbar.
Die Abschnitte bauen aufeinander auf, Sie müssen aber nicht alle beauftragen. Manche Gründerinnen übernehmen die Zulassung selbst und holen sich Unterstützung bei Finanzierung und Personal. Andere möchten den gesamten Weg begleitet wissen.
01 · Standort und Struktur
Die Weichenstellung
Wir klären, ob ein Pflegedienst oder ein Betreuungsdienst zu Ihrer Qualifikation und Ihrem Vorhaben passt, welche Rechtsform sinnvoll ist und wie das Einzugsgebiet aussieht. Diese Entscheidung bestimmt alles Weitere.
150 EURO netto
02 · Zulassung
Versorgungsvertrag und Anerkennung
Ich begleite die Antragstellung: Unterlagen für den Versorgungsvertrag beziehungsweise die Anerkennung nach Landesrecht, Nachweis der verantwortlichen Pflegefachkraft, Institutionskennzeichen und die Abstimmung mit den Pflegekassen.
560 EURO netto
03 · Businessplan
Zahlen, die einer Prüfung standhalten
Textteil und Finanzplanung über drei Planjahre, mit der Personal- und Auslastungsplanung, die in der Pflege über die Rentabilität entscheidet. Wenn Sie bereits einen Plan haben, prüfe ich ihn stattdessen.
3.500 Euro netto
Prüfung eines vorhandenen Plans: 149 Euro
04 · Finanzierung
Kapitalbedarf und Förderweg
Wir bestimmen den Kapitalbedarf einschließlich Anlaufphase, wählen den Förderweg aus und bereiten den Antrag über die Hausbank vor. Auf Wunsch mit Vorbereitung auf das Bankgespräch.
1.250 EURO netto
Gesprächsfest als Vorbereitung: 1.500 Euro
05 · Personal
Die Stelle, die alles blockiert
Ohne verantwortliche Pflegefachkraft kein Versorgungsvertrag. Wir planen den Personalaufbau, klären die Anforderungen an die Leitungsposition und stimmen die Personalkosten mit der Finanzplanung ab.
800 EURO netto
06 · Betrieb und erste Kunden
Von der Zulassung zur Auslastung
Abrechnungsstrukturen, Qualitätsmanagement und Dokumentation stehen, bevor der erste Klient kommt. Danach geht es um Netzwerkarbeit mit Kliniken, Sozialdiensten und Ärzten sowie um die Frage, wie die ersten Touren gefüllt werden.
1.350 EURO netto
Welche Abschnitte für Sie infrage kommen, klären wir im Erstgespräch. Der Preis für die gebuchten Module steht vor der Beauftragung fest.
Warum ich diesen Weg begleite
Die Zulassung und die Zahlen gehören zusammen.
Viele Gründungen in der Pflege werden von zwei Seiten beraten, die nicht miteinander sprechen. Ein Fachberater kümmert sich um den Versorgungsvertrag, ein Steuerberater um die Zahlen. Dazwischen entstehen die Fehler.
Der Zeitpunkt der Zulassung bestimmt, ab wann Sie abrechnen können. Daraus ergibt sich die Anlaufphase, daraus der Kapitalbedarf, daraus die Höhe des Kredits. Wer die Zulassung ohne Blick auf die Liquiditätsplanung beantragt, plant an der eigenen Zahlungsfähigkeit vorbei.
Ich bin Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin, Fachinformatikerin für Anwendungsentwicklung und Systemischer Coach, seit 2017 beim BAFA gelistet und habe über 220 Finanzierungsvorhaben begleitet. Die ambulante Pflege ist dabei mein Branchenschwerpunkt.
Häufige Fragen
Was Gründerinnen und Gründer vorher wissen möchten.
Brauche ich eine Pflegeausbildung, um zu gründen?
Für einen ambulanten Pflegedienst benötigen Sie eine verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI. Sie müssen diese Person nicht selbst sein, aber Sie müssen sie haben, bevor der Versorgungsvertrag zustande kommt. Für einen Betreuungs- und Alltagsbegleitungsdienst gelten andere Anforderungen, die sich nach dem Recht Ihres Bundeslandes richten.
Wie lange dauert es von der Idee bis zum ersten Klienten?
Das hängt davon ab, wann die verantwortliche Pflegefachkraft feststeht und wie schnell die Pflegekassen den Versorgungsvertrag bearbeiten. Beides lässt sich nicht beschleunigen, wohl aber parallelisieren. Genau darum geht es in der Begleitung: dass die Finanzierung steht, wenn die Zulassung kommt, und nicht erst danach beantragt wird.
Kann ich zunächst mit Alltagsbetreuung starten und später erweitern?
Das ist ein gangbarer Weg, der oft unterschätzt wird. Ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag hat geringere Zugangsvoraussetzungen und einen niedrigeren Kapitalbedarf. Sie bauen damit Klientenstamm, Netzwerk und Erfahrung auf, bevor Sie den Schritt in die Pflegesachleistung gehen. Ob das für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Qualifikation und Ihrem Einzugsgebiet ab.
Übernehmen Sie die Antragstellung für mich?
Ich bereite die Unterlagen vor und begleite die Abstimmung mit den Pflegekassen und der zuständigen Stelle. Antragsteller bleiben Sie. Das ist keine formale Feinheit: Sie werden diesen Betrieb führen und müssen die Anforderungen kennen, nicht nur erfüllen.
Kann die Begleitung gefördert werden?
Je nach Unternehmensstatus, Beratungsinhalt und formalen Voraussetzungen kann ein Zuschuss zu förderfähigen Beratungskosten möglich sein. Eine BAFA-Listung ist keine Förderzusage. Vor Beginn prüfen wir gemeinsam, ob Ihr Vorhaben in ein aktuelles Programm passen kann. Die Entscheidung trifft die zuständige Stelle.
Arbeiten Sie auch außerhalb von Nordrhein-Westfalen?
Ja. Die Finanzierung und die Planung sind bundesweit vergleichbar. Bei der Anerkennung von Betreuungsangeboten unterscheidet sich das Landesrecht, weshalb wir im Erstgespräch klären, welche Stelle in Ihrem Bundesland zuständig ist.
Der nächste Schritt
Klären wir zuerst, welcher Weg zu Ihnen passt.
Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihr Vorhaben ein: Pflegedienst oder Betreuungsdienst, welche Voraussetzungen Sie mitbringen, welche Abschnitte Sie selbst übernehmen möchten und in welcher Reihenfolge die Schritte sinnvoll sind.
Oder machen Sie zuerst den Gründungs-Check für Pflege und Alltagsbetreuung. Sieben Fragen, danach wissen Sie, wo Sie stehen.
Stand: August 2026. Unternehmensberatung und Gründungsbegleitung, keine Rechts-, Steuer-, Kredit- oder Anlageberatung. Über Zulassung, Anerkennung, Kredite und Förderungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.
