Hier sind vier wichtige Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können, um ihre ESG-Readiness (Environmental, Social, Governance) sicherzustellen, bevor neue ESG-Regulierungen in Kraft treten:
ESG-Daten und -Berichterstattung strukturieren
1. Maßnahme
Unternehmen sollten frühzeitig beginnen,
relevante ESG-Daten systematisch zu sammeln und zu analysieren. Dies umfasst Umweltkennzahlen (z. B. CO2-Emissionen, Energieverbrauch), soziale Faktoren (z. B. Diversität, Mitarbeiterzufriedenheit) und Governance-Praktiken (z. B. Ethikrichtlinien, Transparenz). Die Einführung einer ESG-Software kann dabei helfen, diese Daten für die Berichterstattung aufzubereiten.
Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele entwickeln
2. Maßnahme
Unternehmen müssen eine klare ESG
-Strategie entwickeln, die mit den Unternehmenszielen und den bevorstehenden Regularien übereinstimmt. Dazu gehört die Festlegung messbarer Ziele, etwa zur CO2-Reduktion, und ein Plan zur Erreichung dieser Ziele. Diese Strategie sollte von der Unternehmensleitung unterstützt und regelmäßig überprüft werden.
Lieferketten und Geschäftsprozesse überprüfen
3. Maßnahme
Eine der größten Herausforderungen bei ESG-Readiness ist es,
sicherzustellen, dass auch Lieferanten und Partner ESG-konform agieren. Unternehmen sollten ihre Lieferketten auditieren und sicherstellen, dass Umweltstandards, ethische Arbeitsbedingungen und Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette eingehalten werden.
Mitarbeiter und Führungskräfte schulen
4. Maßnahme
Die Einbindung von ESG in die Unternehmenskultur beginnt mit den Menschen.
Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter und Führungskräfte in Bezug auf ESG-Praktiken schulen und Bewusstsein für nachhaltige und ethische Geschäftspraktiken schaffen. So stellen sie sicher, dass die gesamte Organisation hinter den ESG-Zielen steht.
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1. Definition
ESG-R. beschreibt die Bereitschaft eines Unternehmens, ESG-Anforderungen zu erfüllen, einschließlich der Implementierung von Prozessen, die eine strukturierte Datenerhebung, Analyse und Berichterstattung ermöglichen. Dies umfasst sowohl strategische als auch operative Anpassungen, um regulatorische Anforderungen und gesellschaftliche Erwartungen gerecht zu werden.
Dies ist nicht nur eine regulatorische Herausforderung, sondern bietet auch die Chance, langfristige Nachhaltigkeit in die Unternehmenskultur zu integrieren und damit zukunftsfähig zu bleiben.
3. Nachteile und Herausforderungen
Hoher Initialaufwand: Die Einführung von notwendigen Prozessen erfordert Investitionen in Technologie, Fachkräfte und Schulungen.
Komplexität der Berichterstattung: Die Datenerhebung, Konsolidierung und Analyse über mehrere Nachhaltigkeitsdimensionen hinweg ist anspruchsvoll.
Ressourcenknappheit: Viele mittelständische Unternehmen verfügen nicht über ausreichend spezialisierte Fachkräfte und Tools.
2. Vorteile für den Mittelstand
Regulatorische Konformität: Unternehmen vermeiden Strafen und Reputationsschäden durch frühzeitige Anpassung an gesetzliche Vorgaben.
Wettbewerbsvorteil: Nachhaltigkeit ist ein Differenzierungsmerkmal, das Kunden, Investoren und Partner anzieht.
Kostensenkung: Nachhaltigkeitsmaßnahmen können langfristig Kosten durch Ressourceneffizienz und Risikomanagement reduzieren.
4.Handlungsempfehlungen für den Mittelstand
Unternehmen sollten eine Bestandsaufnahme ihrer aktuellen Prozesse und Datenlage durchführen. Daraus lässt sich eine Roadmap entwickeln, die die wichtigsten ESG-Ziele und deren Umsetzungsmaßnahmen priorisiert. Dabei spielt der Aufbau eines ESG-Controllingsystems eine zentrale Rolle, um Fortschritte zu überwachen und gezielte Verbesserungen zu ermöglichen. Unternehmen sollten zudem in Schulungen investieren, um ihre Mitarbeiter für ESG-Themen zu sensibilisieren und Fachwissen aufzubauen.
Unternehmen, die der CSRD unterliegen:
Die CSRD betrifft grundsätzlich alle großen Unternehmen sowie bestimmte börsennotierte Unternehmen. Die genauen Kriterien sind:
- Große Unternehmen müssen die CSRD-Anforderungen erfüllen, wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- Mehr als 250 Mitarbeiter (im Jahresdurchschnitt)
- Mehr als 40 Millionen Euro Umsatz (jährlicher Nettoumsatz)
- Mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme (jährliche Bilanzsumme)
- Börsennotierte Unternehmen: Alle Unternehmen, die an einem regulierten Markt der EU notiert sind, fallen ebenfalls unter die CSRD, unabhängig von ihrer Größe. Ausnahmen gelten nur für sehr kleine börsennotierte Unternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter oder 700.000 Euro Umsatz).
- Nicht-EU-Unternehmen: Auch große Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU tätig sind und einen Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro in der EU erzielen, müssen einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß der CSRD-Richtlinie erstellen.
KMU und Übergangsregelungen:
- Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die an einem geregelten Markt der EU notiert sind, müssen ebenfalls berichten, es gibt jedoch Übergangsregelungen bis 2028. Nicht-börsennotierte KMU sind von der Berichtspflicht (noch) nicht direkt betroffen, außer sie fallen unter den Begriff eines „großen Unternehmens“ nach den oben genannten Kriterien.
Wichtige Berichtskriterien (ESG):
Die Unternehmen müssen detaillierte Informationen zu ihrer Nachhaltigkeitsleistung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) veröffentlichen. Die Richtlinie setzt auf international anerkannte Standards wie die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und fordert folgende Berichtsbereiche:
- Umwelt: CO2-Emissionen, Ressourceneffizienz, Biodiversität und Umweltverschmutzung.
- Soziales: Arbeitsbedingungen, Diversität, Gleichstellung, Gesundheit und Sicherheit.
- Governance: Unternehmensethik, Risikomanagement, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung.
Anwendung der Berichterstattung:
Die Berichterstattung nach der CSRD erfolgt im Lagebericht und wird im Jahresabschluss veröffentlicht. Sie muss sowohl qualitative als auch quantitative Angaben enthalten, die nach den ESRS-Standards durchgeführt werden. Wichtig ist dabei die Doppelmaterialität, das heißt, Unternehmen müssen sowohl die Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit als auch die Auswirkungen ihres Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft berichten.
Die CSRD wird somit dazu beitragen, dass mehr Unternehmen in die Verantwortung gezogen werden, transparent über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu berichten und einen positiven Beitrag zu den ESG-Zielen zu leisten.
Weiterführende Links:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32022L2464
https://www.whitecase.com/insight-alert/corporate-sustainability-reporting-new-eu-rules-large-companies-and-listed-smes
ESG-Readiness: Die bevorstehenden Änderungen durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab 2025 setzen den deutschen Mittelstand unter erheblichen Druck. Insbesondere müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, 40 Millionen Euro Umsatz oder 20 Millionen Euro Bilanzsumme einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Obwohl das Ziel der Richtlinie klar ist – eine verbesserte Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Environmental, Social, Governance (ESG)-Leistungen –, fehlt es vielen mittelständischen Unternehmen noch an einer ausreichenden Vorbereitung.
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